Die
Mieter des Ginsterhofes
sind verpflichtet, eine
KURABGABE
zu zahlen! Die Höhe und
die Bedingungen für die
Kurabgabe bestimmt allein
die Kurverwaltung.
ACHTUNG NEU:
Die
Kurabgabe beträgt pro
Person in der Zeit von Anfang
März bis Ende Oktober
3,50 € pro Tag, in der
übrigen Zeit 1,80 € pro
Tag und Person.
Schwerbehinderte
Reisende mit einem "B" im
Ausweis und deren
Begleitpersonen
sind von der
Kurabgabe befreit. |